Chronik

Chronik der Windkraft in der Gemeinde Rosenberg unter besonderer Berücksichtigung der Konzentrationsfläche K 5.2.

2014

In der GRR-Sitzung am 27. Januar 2014 erläuterte Bürgermeister Debler, dass der Teilflächennutzungsplan Windenergie zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium genehmigt und damit rechtskräftig ist. Der Gemeinde liegen keine Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen vor. Auch das Ministerium hat den Zuschlag für die Investoren noch nicht erteilt. Auf die Frage aus dem Gemeinderat erläuterte Debler, dass die konkreten Einzelmaßnahmen insbesondere auch im Hinblick auf den Artenschutz, noch genehmigt werden müssen. Insgesamt seien im Ostalbkreis 45 Anträge vorhanden.

Inzwischen liefen die WEA-Planungen weiter, ohne dass der GRR irgendetwas davon erfahren hat. Im Frühjahr 2014 hörte man, dass ein Antrag der Stadtwerke Ellwangen auf die Genehmigung von vier WEA läuft.

Bei der  Sitzung des GRR am 28. Februar 2014 antwortete Bürgermeister Uwe Debler  auf die Frage aus dem Gemeinderat nach dem Sachstand bei den Windkraftanlagen, dass für K 5.1. und K 5.2. ein Antrag der Hospitalstiftung anstehe. Dazu soll eine WEA auch auf der Fläche K 5.2. der Forst BW entstehen. Dieses soll auf der Gemarkung Rosenberg verwirklicht werden.

Inzwischen war im Gemeindemitteilungsblatt vom 20.Juni 2014 folgendes zu lesen:

Bau von vier Windenergieanlagen

Die Stadtwerke Ellwangen beabsichtigen den Bau von vier Windenergieanlagen im Bereich Hinterlengen-berg/L1073 (Ellwangen-Adelmannsfelden). Drei Windräder stehen im Hospitalwald des Ostalbkreises. Das vierte, nördlichste Windrad, steht im Staatswald auf Markung Rosenberg. Die Antragsteller für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren werden am Donnerstag, 03. Juli 2014, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Hohenberg, St.-Jakobus-Straße, über das Projekt informieren. Zu dieser Versammlung sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rosenberg und der Gemeinde Neuler freundlich eingeladen.

Warum forstBW den Stadtwerken Ellwangen die K 5.2. nicht gegeben hat, ist unklar. Vermutlich hat forstBW zwischenzeitlich bereits mit der EnBW/ODR verhandelt, die nun rücksichtslos ihre menschen- und naturverachtende Planung mit drei Riesen WEA durchsetzen will.

2013

Am  22. April 2013 fasst  der GRR den „Feststellungsbeschluss Teilflächennutzungsplan Windenergie“. Im Gemeindeblatt Nr. 17 vom 26. April heißt es:

 

„Bürgermeister Debler erläutert, dass es sich in der heutigen Sitzung um die Einwendungen von Behörden und insbesondere der betroffenen Bürger zum geplanten Teilflächennutzungsplan Windenergie handelt. (…) Herr Lahr, der zuständige Planer vom Stadtplanungsamt Ellwangen für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, erläutert das Zustandekommen des Teilflächennutzungsplans im Detail. Den Vorwurf, dass die Öffentlichkeit über diesen Plan nicht ausreichend und im Detail informiert war, weist er entschieden zurück.  (…) 129 Einwendungen der Öffentlichkeit liegen vor. 21 Einwendungen betreffen Rosenberg für das Vorranggebiet bei Hinterbrand. Hauptargumente sind die zu erwartenden Lärm- und Schattenemissionen. Nach der TA Lärm wären Abstände von 300 bis 400 m denkbar. Aus Gründen des vorsorgenden Umweltschutzes wurde ein Abstand von 700 m von bewohnten Gebäuden festgesetzt. Herr Lahr weist darauf hin, dass ein größerer Abstand vom Windenergieerlass nicht gedeckt wäre und der Flächennutzungsplan mit größeren Abständen eventuell nicht mehr rechtssicher wäre. Gesundheitliche Auswirkungen sind vom Infraschall nicht zu erwarten. Gesetzliche Vorgaben seien nicht vorhanden. Auch eine bedrängende Wirkung kann nicht ausgeschlossen werden. Nach der derzeit vorliegenden Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass ab einer Entfernung von 600 m durch Windkraftanlagen keine nicht hinzunehmenden Auswirkungen mehr auftreten. (…) Verwaltung und Gemeinderat zeigen Verständnis für die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Mit der Ablehnung aller Gebiete würde allerdings Verhinderungspolitik betrieben. Einstimmig beschließt der Gemeinderat aber, eine Verkleinerung des Gebietes bei Hinterbrand im Regionalplan zu erreichen. Nach einer weiteren ausführlichen Diskussion beschließt der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen.

In der Sitzung des GRR am 22. Juli 2013 sagte ein Mitglied des Gremiums, dass er Informationen habe, dass ein Planungsbüro aus Ellwangen noch immer am beschlossenen Flächennutzungsplan Windenergie arbeiten würde. Außerdem möchte er wissen, wie sich die Angelegenheit in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Hinweise verändert hat. Bürgermeister Debler erläuterte, dass seitens der VVG Ellwangen der Auftrag erledigt sei.

 

In der Sitzung des GRR am 25. November 2013 erwiderte Bürgermeister Debler auf Anfrage aus dem GR, dass es derzeit bezüglich der Standorte für die Rosenberger Windkraftanlagen keine neuen Erkenntnisse gibt. Die Flächen wurden von Forst BW und vom Ministerium noch nicht offiziell vergeben.

2012

Am 27. April 2012 sind die VVGE-Entwürfe fertig und werden den Gemeinden zugeleitet.

 

Am 9. Mai 2012 ändert die neue Landesregierung das Landesplanungsgesetz und erlässt den sogenannten „Windenergieerlass“: Nun müssen Flächen festgelegt werden, auf denen WEA möglich sind und keine Ausschlussflächen mehr!

 

Am 23. Mai 2012 fasst der Gemeinderat Rosenberg (GRR) nach eingehender Diskussion bei  vier Gegenstimmen den Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“.    Für die Gemeinde Rosenberg werden  ein Gebiet westlich von Hummelsweiler (S 3) und ein Gebiet südlich von Matzengehren (S 5.2) als Suchräume für Windenergieanlagen ausgewiesen.

Am 11. Juni 2012 wird der Vorentwurf der VVGE vom Gemeinsamen Ausschuss gebilligt. Dieser liegt vom 25. Juni bis 24. Juli 2012 im Rathaus Rosenberg zur frühzeitigen Einsichtnahme der Öffentlichkeit aus. In diesem Vorentwurf ist die Fläche K 5.2. (damals noch Suchraum S 5.2.) vom RVO vorgesehen, jedoch  von der VVGE herausgenommen.

Am 24. September 2012 diskutiert der GRR die beiden favorisierten Flächen bei Hummelsweiler und im Bereich Hinterbrand.  Sie werden als geeignete Vorrangflächen in den Plan aufgenommen. Bei drei Gegenstimmen und fünf Ja-Stimmen beschließt der GRR den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans und die Stellungnahme der VVG Ellwangen zum Entwurf.

In der VVGE wird gefordert, dass eine bestimmte Fläche im S 12 (Dalkingen/Neunheim) verkleinert wird. Hintergrund ist die mögliche Erweiterung einer Gewerbefläche  der Stadt Ellwangen. Sie hatte eine mögliche Windfläche südlich des heutigen Gewerbegebietes auf Gemarkung Neunheim aus der im Zusammenhang mit der Gemeinde Rainau geplanten Windfläche wieder herausgenommen, weil eine große Ellwanger Firma, deren Chef im Stadtrat sitzt, dort ev. erweitern will. (Bericht aus der IJZ vom 23.02.2012).

 

Da Verkleinerungen von Windflächen von den Bürgermeistern und Verwaltungen als „Verhinderungspolitik“ bezeichnet wird, mussten wiederum andere bereits herausgenommene Flächen wie der S 5.2. wieder in die Planung aufgenommen werden!

 

Am 26. November 2012 beschließt der GRR den Teilflächennutzungsplan Windenergie der VVG Ellwangen. Dazu Ausschnitte aus dem Bericht des Rosenberger Mitteilungsblatts Nr. 49 vom 7. Dezember 2012:

 

„Dem Gemeinderat liegt der Teilflächennutzungsplan Windenergie der VVG Ellwangen zur Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung zum Beschluss vor. Es handelt sich um den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. (…) Bürgermeister Debler weist nochmals darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt die Möglichkeit haben, ihre Anregungen und Bedenken gegen die ausgewiesenen Flächen vorzubringen. (…) Insgesamt werden in Rosenberg zwei Flächen ausgewiesen. Die erste Fläche befindet sich im Bereich Hummelsweiler, die zweite Fläche im Bereich Hinterbrand. Die Fläche in Hinterbrand grenzt an eine von der Stadt Ellwangen ausgewiesene Fläche für Windenergie an. (…) Bei drei Gegenstimmen beschließt der Gemeinderat den Entwurfs-und Auslegungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan „Windenergie der VVG Ellwangen.“

 

Basis aller Beschlüsse des GRR ist die Planung ist der Kriterienkatalog des RVO, ergänzt um heutige Anforderungen. Als Bemessungsgrundlage für die Abstandermittlung wird ein  Referenzanlagentyp der 2,3-MW-Klasse mit 100 m, bzw. 140 m Nabenhöhe ausgegangen, wie z.B. einer Enercon E-86 mit 98 m Nabenhöhe. Die Überprüfung der gesetzlichen Richtwerte am konkreten Errichtungsstandort soll durch eine Schallprognose, eine Berechnung des Schattenwurfs sowie einer naturschutzfachlichen Überprüfung am konkreten Standort im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG ergänzt werden.

2011

Nach der historischen Landtagswahl vom 27. März 2011 gibt es eine Grün-Rote Mehrheit im baden-württembergischen Landtag. Erstmals nach 1953 muss die CDU in die Opposition und stellt keinen Ministerpräsidenten mehr. Eines der erklärten Ziele der neuen Landesregierung ist der Ausbau der Windkraft.

 

Zur übergreifenden Raumplanung und zur Umsetzung der Landesplanung gibt es in BW die sogenannten Regionalverbände, ein Gremium, das nicht vom Volk sondern von den Kreistagen und den Landräten gewählt wird. Für den Kreis Heidenheim und den Ostalbkreis ist der Regionalverband Ostwürttemberg (RVO) zuständig. Der RVO hat bislang Ausschlussflächen festgelegt, also Flächen, auf denen keine Windenergieanlagen (WEA) entstehen dürfen.

 

Für die Gemeinde Rosenberg gibt es ebenfalls eine Art kleinen Regionalverband: Es ist die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen (VVGE). Ihr gehören die Stadt Ellwangen und die umgebenden Gemeinden Adelmannsfelden, Ellenberg, Jagstzell, Neuler, Rainau, Rosenberg und Wört an. Planungen über die Gemeindegrenzen hinaus müssen über die VVG abgestimmt werden.

 

Der RVO beschließt im Juli 2011 die Erarbeitung von potentiellen „Suchräumen zur Eingrenzung von Vorranggebieten für die Windkraftnutzung“; die VVGE erarbeitet Ende 2011/Anfang 2012 vorläufige Suchräume. Die Gemeinden der VVGE sind bislang nicht beteiligt.