Fragen an die Bürgermeisterkandiaten der Gemeinde Rosenberg

Aus Anlass der Bürgermeisterwahlen der Gemeinde Rosenberg haben wir den drei regionalen Bewerbern schriftlich Fragen zum Thema Windkraft, Lärmschutz und Unterstützung der betroffenen Anwohner gestellt. Alle drei Kandidaten haben ausführlich geantwortet.

Die Fragen und die entsprechenden Antworten der Kandidaten, finden sie hier.

1. Auf der Gemarkung der Gemeinde Rosenberg befinden sich 6 große Windindustrieanlagen, 9 weitere grenzen unmittelbar an das Gemeindegebiet an.
a) Sind Sie der Auffassung, dass Rosenberg damit genug zur Energiewende auf diesem Gebiet beigetragen hat?

Ja. Die Gemeinde Rosenberg leistet bereits heute einen großen Beitrag zur Energiewende. Ich bin der Meinung, dass keine weiteren Windenergieanlagen auf der Gemarkung gebaut werden sollten.

b) Wie werden Sie sich bei einer weiteren Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft z.B. im Rahmen der VVG Ellwangen verhalten?

Die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ist, vor dem Hintergrund der Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2017, unwahrscheinlich geworden. Sollte die Ausweisung neuer Vorrangflächen trotzdem notwendig werden, so würde ich mich für einen möglichst großen Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung einsetzen. In anderen Bundesländern ist ein solcher Mindestabstand im Übrigen bereits gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg wird dies vom grünen Teil der Landesregierung bisher leider abgelehnt.

2. Die Gemeinde Rosenberg hat im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Windpark Rosenberg-Süd zweimal ihr Einvernehmen verweigert, weil die Anlagen zu nah – unter 800m – an die Wohnbevölkerung herangebaut sind.
Welchen Mindestabstand halten Sie für notwendig zwischen Wohnbevölkerung und Windindustrieanlagen?

Eine pauschale Aussage ist aus meiner Sicht hier nicht zielführend. Der richtige Mindestabstand hängt neben der Höhe der Windenergieanlage auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich halte ich eine Regelung, die sich an der des Freistaats Bayern (das „10-fache ihrer Höhe“) orientiert, für sinnvoll.

3. Die für die Genehmigung von der EnBW/ODR vorgelegten Gutachten für Rosenberg-Süd sind hinsichtlich Artenschutz, Eiswurf und Lärmschutz fehlerhaft und nicht auf dem Stand der Technik. a) Dies führt dazu, dass die prognostizierten Lärmwerte deutlich unter den real gemessenen Lärmwerten liegen, in Hinterbrand wurde schon mehrfach das nachts zulässige Maß von 45 db(A) überschritten.
Wie werden Sie die Anwohner vor der Überschreitung der Grenzwerte schützen?

Sollten die zulässigen Grenzwerte nach der TA Lärm überschritten werden, sind die Windenergieanlagen abzuschalten. Zuständig hierfür ist jedoch nicht die Gemeinde Rosenberg sondern das Landratsamt Ostalbkreis als Untere Verwaltungsbehörde. Als Bürgermeister möchte ich durch einen regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht beim Landratsamt sicherstellen, dass die amtlichen Lärmmessungen in Absprache mit den Anwohnern durchgeführt werden. Bei Überschreitung der Grenzwerte werde ich beim Landratsamt darauf drängen, die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen umgehend in die Wege zu leiten.

Sind Sie bereit, im Rahmen der kommunalen Verpflichtung zum Schutz der Bürger notfalls auch Anklage gegen das Landratsamt Ostalbkreis zu erheben, wenn dieses den Missstand nicht behebt?

Über die Führung von Rechtsstreitigkeiten im Namen der Gemeinde entscheidet der Gemeinderat. Daher verbietet sich für mich hier eine Aussage, bevor der Gemeinderat nicht über einen konkreten Sachverhalt informiert ist und diesen behandelt hat.
Generell bevorzuge ich es, Probleme im Dialog mit allen Betroffenen zu lösen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte aus meiner Sicht immer das letzte Mittel sein.

b) Die Windkraftanlagen hatten nachweislich mehrfach Einsansatz und Eiswurf. Der Eiswurf gefährdet die Bürger sowohl als Fußgänger wie auch als Autofahrer auf der Straße zwischen Altmannsrot und Hinterbrand. Die EnBW/ODR als Betreiber der Anlagen kommt der in der BImSchG Genehmigung geforderten Maßnahmen nicht nach und negiert sogar die offensichtliche Gefährdung. Wie schützen Sie die Bürger vor der Gefährdung durch Eiswurf und wie ist Ihre Haltung zu einem halbstaatlichen Konzern der seinen gesetzlichen Auflagen nicht nachkommt?

Sollte eine Gefahr für Leib und Leben bestehen, egal ob von Windenergieanlagen, umsturzgefährdeten Bäumen oder baufälligen Häusern, hat die zuständige Behörde unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Bürger zu treffen. Im Fall von Windenergieanlagen sind zum Schutz vor Eiswurf ein Erkennungssystem und eine automatische Abschalteinrichtung vorgeschrieben. Gefahrenbereiche durch Eisfall sind durch Hinweisschilder zu kennzeichnen und ggf. abzusperren. Ob, wie in der Frage unterstellt, die EnBW gesetzlichen Auflagen nicht nachkommt, lässt sich für mich aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte dies der Fall sein, bin jedoch überzeugt, dass Behörden und Gerichte jeder substantiierten Anzeige nachgehen werden. Wichtig ist mir insgesamt eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Hierfür möchte ich mich im Falle einer erfolgreichen Wahl einsetzen.

1. Auf der Gemarkung der Gemeinde Rosenberg befinden sich 6 große Windindustrieanlagen, 9 weitere grenzen unmittelbar an das Gemeindegebiet an.
a) Sind Sie der Auffassung, dass Rosenberg damit genug zur Energiewende auf diesem Gebiet beigetragen hat?

b) Wie werden Sie sich bei einer weiteren Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft z.B. im Rahmen der VVG Ellwangen verhalten?

 

2. Die Gemeinde Rosenberg hat im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Windpark Rosenberg-Süd zweimal ihr Einvernehmen verweigert, weil die Anlagen zu nah – unter 800m – an die Wohnbevölkerung herangebaut sind.
Welchen Mindestabstand halten Sie für notwendig zwischen Wohnbevölkerung und Windindustrieanlagen?

 

3. Die für die Genehmigung von der EnBW/ODR vorgelegten Gutachten für Rosenberg-Süd sind hinsichtlich Artenschutz, Eiswurf und Lärmschutz fehlerhaft und nicht auf dem Stand der Technik. a) Dies führt dazu, dass die prognostizierten Lärmwerte deutlich unter den real gemessenen Lärmwerten liegen, in Hinterbrand wurde schon mehrfach das nachts zulässige Maß von 45 db(A) überschritten.
Wie werden Sie die Anwohner vor der Überschreitung der Grenzwerte schützen?

a) Sind Sie bereit, im Rahmen der kommunalen Verpflichtung zum Schutz der Bürger notfalls auch Anklage gegen das Landratsamt Ostalbkreis zu erheben, wenn dieses den Missstand nicht behebt?

b) Die Windkraftanlagen hatten nachweislich mehrfach Einsansatz und Eiswurf. Der Eiswurf gefährdet die Bürger sowohl als Fußgänger wie auch als Autofahrer auf der Straße zwischen Altmannsrot und Hinterbrand. Die EnBW/ODR als Betreiber der Anlagen kommt der in der BImSchG Genehmigung geforderten Maßnahmen nicht nach und negiert sogar die offensichtliche Gefährdung. Wie schützen Sie die Bürger vor der Gefährdung durch Eiswurf und wie ist Ihre Haltung zu einem halbstaatlichen Konzern der seinen gesetzlichen Auflagen nicht nachkommt?

Sehr geehrte Damen und Herren der BI Windkraft mit Vernunft - Leben im Virngrund,

die Presse berichtet derzeit wieder verstärkt über den Windpark Rosenberg Süd. Bislang kenne ich den Verfahrensstand aus verschiedenen Presseberichten - und das dementsprechend nur sehr lückenhaft. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich die dort veröffentlichten Sachverhalte nicht immer als belastbar im Sinne eines Verwaltungsverfahrens werte. Für eine fundierte und abschließende Beantwortung Ihrer Fragen kenne ich leider nicht alle relevanten Tatsachen. Ich kann daher auf ihre Fragen bedingt eingehen.

Die Energiewende ist ein Prozess, der über einen langen Zeitraum angelegt ist. Nach Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden Ende 2016 knapp ein Drittel unseres Energiebedarfs aus nachhaltiger Erzeugung hergestelllt. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 40 bis 45 % steigen.

Ob Rosenberg diese Margen erreicht, ist mir nicht bekannt - der Prozess ist aber bei weitem noch nicht abgeschlossen. Daher ist auch nicht auszuschliessen, dass die Gemeinde Rosenberg in den kommenden Jahren verstärkt weitere Beiträge zur regenerativen Energieerzeugung leisten muss.

Sollten dazu auf dem Gemeindegebiet neue Windvorrangflächen ausgewiesen werden, müssen die zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu Grunde gelegt werden. Ob die bisherige Abstandsfläche dann ausreichend ist, bezweifle ich.

Das abgeschlossenen Genehmigungsverfahren wird nach meiner Rechtsauffassung dadurch jedoch nicht tangiert. Bei allem Verständnis für Ihr Anliegen - es gibt Parameter in einem Genehmigungsverfahren, die nachträglich nicht mehr verändert werden können, dazu zählt auch der Mindestabstand. Ich gehe davon aus, dass in der Betriebserlaubnis Parameter festgeschrieben sind, die der Betreiber im Betrieb einhalten muss. Die Gemeinde wurde im Genehmigungsverfahren beteiligt, eine Entscheidung ist sicher unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente ergangen. Warum sollte die Gemeinde jetzt dagegen klagen? Natürlich steht es jedem Betroffenen frei, seine rechtlichen Möglichkeiten selbst auszuschöpfen.

Welche Konsequenzen sich für den Betreiber bei einer möglichen Überschreitung z.B. der Schallemmissionen ergeben, muss die Genehmigungsbehörde festlegen. Bei Eiswurf muss der Betreiber aus eigenem Interesse schnell reagieren - haftet er meines Wissen für Betriebsgefahren.

Ihre öffentlichen Hinweise tragen sicher dazu bei, dass diese Dinge auch von behördlicher Seite genau geprüft werden.

Noch eine Anmerkung in eigener Sache: schön wäre es, wenn ich die Anfrage nicht nur im Namen einer Bürgerinitiative erhalten würde, sondern auch die Möglichkeit hätte, zu sehen, wen ich konkret ansprechen kann. Vielleicht können Sie mir diese Informationen noch zukommen lassen. Im übrigen stehe ich für Gespräche gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Eisele

1. Auf der Gemarkung der Gemeinde Rosenberg befinden sich 6 große Windindustrieanlagen, 9 weitere grenzen unmittelbar an das Gemeindegebiet an.
a) Sind Sie der Auffassung, dass Rosenberg damit genug zur Energiewende auf diesem Gebiet beigetragen hat?

Diese Frage kann ich pauschal leider nicht beantworten. Grundsätzlich kann es je nach Belegenheit einer Gemeinde vorkommen, dass dort aufgrund der Windhöffigkeit und unter Abwägung der rechtlichen Kriterien (u.a. Abstand zur Wohnbebauung) mehr Vorrangflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden als in anderen Gemeinden.
Aufgrund des sogenannten Konzentrationsschutzes, welcher aktuell auch Thema im Ministerium ist, ist jedoch zu prüfen, ob nicht bereits ausreichend Anlagen auf einer bestimmten Fläche vorhanden und daher weitere abzulehnen sind.

b) Wie werden Sie sich bei einer weiteren Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft z.B. im Rahmen der VVG Ellwangen verhalten?

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Ausweisung von Vorrangflächen auf dem Gebiet der VVG Ellwangen, insbesondere auch im Bereich Rosenberg, als abgeschlossen betrachtet werden kann und keine weitere Ausweisung erfolgt.
Sollten weitere Vorrangflächen vorgesehen sein, so müssten auch die Kriterien, insbesondere die Mindestabstände zur Wohnbebauung im Flächennutzungsplan geprüft und gegebenenfalls neu definiert werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der damaligen Regelung des Flächennutzungsplans ist man noch von der damals gängigen Nabenhöhe von 100 bis 140m bei Windrädern ausgegangen, weshalb die Abstandsflächen mit 700m wohl ausreichend bemessen und angesetzt waren. Zwischenzeitlich haben die Windräder jedoch Höhen von über 230m erreicht, weshalb die Abstandsflächen zu hinterfragen sind.
Hier ist die gängige Praxis in Bayern meinem Empfinden nach deutlich besser, da hier auch die Höhe der Anlage beim Abstand berücksichtigt werden muss.
Zu beachten ist allerdings auch, dass ohne Ausweisung entsprechender Vorrangflächen potentiell überall auf dem Gebiet der Gemeinde Windenergieanlagen errichtet hätten werden können. Durch Ausweisung der Flächen dürfen diese Anlagen an anderer Stelle jedoch nicht errichtet werden.

2. Die Gemeinde Rosenberg hat im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Windpark Rosenberg-Süd zweimal ihr Einvernehmen verweigert, weil die Anlagen zu nah – unter 800m – an die Wohnbevölkerung herangebaut sind.
Welchen Mindestabstand halten Sie für notwendig zwischen Wohnbevölkerung und Windindustrieanlagen?

Das ist schwierig zu beantworten. Die harten Kriterien im Windenergieerlass gehen von einem Abstand von 700m zur Wohnbebauung zu Lärmschutzzwecken aus. Bei den Festlegungen im Flächennutzungsplan kann die Kommune bzw. VVG bei reinen Wohngebieten größere Abstände bestimmen, bei Misch-/Dorfgebieten sind geringere Abstände zu erwägen.
Im konkreten Fall hat die VVG im Flächennutzungsplan einen Abstand von 700m für Wohnbebauungen festgelegt. Die Gemeinde hat jedoch ungeachtet dieser Festlegung aufgrund der Höhe der geplanten Anlagen ihr Einvernehmen im Zuge des Genehmigungsverfahrens verweigert, da man der Ansicht war, dass durch die Höhe der Anlage neue Sachverhalte geschaffen werden, welche bei der Verabschiedung des Flächennutzungsplans in dieser Form noch nicht abzusehen waren.
Es ist wohl davon auszugehen, dass das sich das Landratsamt Ostalbkreis im Rahmen der Genehmigung auf die Festlegungen im Flächennutzungsplan gestützt und daher das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt hat.
Wie bereits bei der Antwort zu 1b) ausgeführt halte ich grundsätzlich das bayrische Vorgehen mit Berücksichtigung der Höhe der Windenergieanlage bei der Bemessung für den Abstand für sinnvoll.

3. Die für die Genehmigung von der EnBW/ODR vorgelegten Gutachten für Rosenberg-Süd sind hinsichtlich Artenschutz, Eiswurf und Lärmschutz fehlerhaft und nicht auf dem Stand der Technik. a) Dies führt dazu, dass die prognostizierten Lärmwerte deutlich unter den real gemessenen Lärmwerten liegen, in Hinterbrand wurde schon mehrfach das nachts zulässige Maß von 45 db(A) überschritten.
Wie werden Sie die Anwohner vor der Überschreitung der Grenzwerte schützen?

Die Genehmigung der Anlagen erfolgt grundsätzlich unter bestimmten Auflagen, worunter unter anderem auch die einzuhaltenden Lärmwerte fallen. Sollten diese nachweislich nicht eingehalten werden, so muss der Betreiber entsprechende technische Maßnahmen ergreifen, damit die Auflagen bzw. die Lärmwerte eingehalten werden.
Um zu prüfen, ob die Lärmwerte nachweislich nicht eingehalten werden, sollten durch ein unabhängiges Büro entsprechende Lärmgutachten erstellt werden. Die jeweiligen Messpunkte sowie die Zeitpunkte der Messungen sollten im Sinne der gegenseitigen Akzeptanz im Einvernehmen zwischen den jeweiligen Akteuren (Betreiber, Bürgerinitiative, Landratsamt und Gemeinde) festgelegt werden. Zu beachten ist hierbei ebenfalls, dass es durch bestimmte Faktoren wie der Wetterlage und dem Luftdruck zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann und deshalb auch mehrmals unter verschiedenen Bedingungen gemessen werden sollte.
Bei den Messungen sollte des Weiteren auch das sog. Interimsverfahren angewandt werden, welches dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Sind Sie bereit, im Rahmen der kommunalen Verpflichtung zum Schutz der Bürger notfalls auch Anklage gegen das Landratsamt Ostalbkreis zu erheben, wenn dieses den Missstand nicht behebt?

Ich bin grundsätzlich ein Mensch, der eher den Weg der Kommunikation als den Rechtsweg sucht und würde daher Gespräche mit den Beteiligten bevorzugen. Sollten diese Gespräche allerdings ergebnislos verlaufen, so wäre zu prüfen, ob ausreichend Ansatzpunkte für ein Klageverfahren bestehen. Sollte dies der Fall sein, so müsste sich zunächst der Gemeinderat mit der Thematik befassen und entscheiden, ob der Klageweg bestritten werden soll.

b) Die Windkraftanlagen hatten nachweislich mehrfach Einsansatz und Eiswurf. Der Eiswurf gefährdet die Bürger sowohl als Fußgänger wie auch als Autofahrer auf der Straße zwischen Altmannsrot und Hinterbrand. Die EnBW/ODR als Betreiber der Anlagen kommt der in der BImSchG Genehmigung geforderten Maßnahmen nicht nach und negiert sogar die offensichtliche Gefährdung. Wie schützen Sie die Bürger vor der Gefährdung durch Eiswurf und wie ist Ihre Haltung zu einem halbstaatlichen Konzern der seinen gesetzlichen Auflagen nicht nachkommt?

Eiswurf bzw. Eisansatz stellen grundsätzlich technische Probleme dar, welche der Betreiber zu vermeiden hat - auch im Sinne der Auflagen im Rahmen der Genehmigung. Hierbei ist es unerheblich, ob der Betreiber staatlich, halbstaatlich oder in welcher Form auch immer tätig ist.
Wenn es nachweislich zu Eiswurf kommt, so wären durch den Betreiber entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um dies effektiv zu unterbinden. Dies könnte u.a. durch die Installation eines neueren, verbesserten Eiserkennungssystems erfolgen. Grundsätzlich wäre dies durch das Landratsamt in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde zu prüfen. Gegebenenfalls müssten die zu ergreifenden Maßnahmen dann angeordnet und auch durchgesetzt werden.
Als Gemeinde müsste auf eine entsprechende Prüfung durch das Landratsamt gedrängt werden.

Allgemein:

Aufgrund der Vielschichtigkeit der Thematik Windenergie kann ich leider nicht alle Fragen abschließend beantworten. Unter anderem fehlt mir hier auch der tiefere Einblick in das konkrete Verfahren im Bereich der VVG Ellwangen bzw. der Gemeinde Rosenberg. Dieses Wissen konnte ich mir in der Kürze der Zeit leider auch nicht aneignen. Im Falle meiner Wahl zum Bürgermeister werde ich mich mit der Thematik jedoch selbstredend auseinandersetzen.